In einem Satz. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BaWü) mit Sitz in Stuttgart ist eine “All-in-One”-Aufsicht für öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, leitet seit 2024 Tobias Keber (Nachfolger Stefan Brink), beschäftigt rund 80 Mitarbeiter und ist bekannt für den Notebooksbilliger-Bescheid 2020 (€10,4 Mio.) sowie den AOK Baden-Württemberg-Fall (€1,24 Mio.).
LfDI BaWü ist eine der größten und aktivsten Aufsichten Deutschlands. Anders als in Bayern (BayLDA + BayLfD) gibt es nur eine Behörde für privat- und öffentlich-rechtliche Stellen. BaWü hat als Industrieland mit Daimler, Bosch, Porsche, SAP-Tochterstrukturen und vielen Hidden Champions eine besonders aktive Aufsichtsagenda. Siehe BfDI.
Wichtige Punkte
- LfDI Tobias Keber seit März 2024, Nachfolger Stefan Brink (2017-2023).
- Sitz Stuttgart, rund 80 Mitarbeiter, Budget ~9 Mio. Euro.
- Notebooksbilliger 2020: €10,4 Mio. — größtes deutsches Bußgeld seiner Zeit (Videoüberwachung Mitarbeiter).
- AOK Baden-Württemberg 2020: €1,24 Mio. wegen Gewinnspielnutzung von Adressdaten.
- Zuständig für sowohl öffentliche als auch nicht-öffentliche Stellen.
1. Struktur und Organisation
| Aspekt | Wert |
|---|---|
| Sitz | Königstraße 10a, Stuttgart |
| Leiter | Tobias Keber (seit März 2024) |
| Mitarbeiter | ~80 |
| Budget | ~9 Mio. Euro/Jahr |
| Zuständigkeit | öffentliche und nicht-öffentliche Stellen BaWü |
2. Notebooksbilliger-Bescheid 2020
Wegweisender Fall, einer der größten deutschen DSGVO-Bußgelder:
- Sachverhalt: Videoüberwachung von Mitarbeitern in Logistikzentren ohne ausreichende Rechtsgrundlage
- Sanktion: €10,4 Mio. (Dezember 2020)
- Gerichtsverfahren: LG Hannover hob 2023 das Bußgeld auf wegen formeller Fehler
- LfDI ging in Berufung, OLG Celle 2024 bestätigte teilweise; aktuell BGH
Lehre: Mitarbeiter-Videoüberwachung erfordert konkrete Begründung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz.
3. AOK Baden-Württemberg-Fall 2020
- Sachverhalt: Adressdaten aus Gewinnspielen wurden für Versicherungswerbung genutzt
- Verstoß: Zweckänderung ohne Einwilligung
- Sanktion: €1,24 Mio. (Juli 2020)
- Folge: AOK setzte Compliance-Programm um, kein Berufungsverfahren
4. Weitere bedeutende Verfahren
| Fall | Bereich | Sanktion |
|---|---|---|
| Versicherungsmakler (Akten-Container) | Datensicherheit | €40.000 |
| Steuerberater (offener FTP) | TOMs | €20.000 |
| Bremer Krankenhaus (Patientenverwechslung) | Sensible Daten | €105.000 |
| Onlineshop (Cookie Banner) | Tracking | €75.000 |
| Polizei BaWü (Datenmissbrauch) | öffentliche Stelle | Verwarnung + Pflichten |
5. Tätigkeitsbericht 2024
Veröffentlicht 2025, Kennzahlen:
- ~7.000 Beschwerden eingegangen
- ~4.000 abgeschlossene Verfahren
- ~110 Bußgeldbescheide
- Bußgeldsumme ~ 13 Mio. Euro (mit Notebooksbilliger-Rezividen)
6. Schwerpunkte unter Tobias Keber
Neuer Präsident setzt Akzente:
- KI-Anwendungen und ChatGPT-Nutzung in Behörden
- Beschäftigtendatenschutz (Mitarbeitendendaten)
- Cloud-Migration kommunaler Stellen
- Gesundheitsdaten (Krankenhaus-IT)
- Tracking auf Behördenwebsites
7. Schwerpunkt Beschäftigtendatenschutz
LfDI BaWü ist deutschlandweit Themenführer:
- Notebooksbilliger als Präzedenzfall
- Konsultationen zu Mitarbeiter-Tracking
- Stellungnahmen zu Microsoft 365 und Teams-Nutzung
- Position zu Workplace Analytics
8. Stellungnahmen und Beratungen
LfDI publiziert regelmäßig:
- “Praxisratgeber” für Unternehmen
- Checklisten (z.B. Cookie-Banner)
- FAQ zu Beschäftigtendatenschutz
- Stellungnahmen zur DSK
Alle frei verfügbar auf baden-wuerttemberg.datenschutz.de.
9. Schiedsstelle / Beschwerdeverfahren
Beschwerdeverfahren bei LfDI BaWü:
- Schriftliche Eingabe (Online-Formular verfügbar)
- Anhörung des Beschwerdegegners
- Sachverhaltsaufklärung
- Bescheid: Verwarnung, Auflage, Bußgeld oder Verfahrenseinstellung
Bei Untätigkeit nach 3 Monaten: Klage Betroffener vor VG möglich.
10. LfDI in der DSK
Aktive Rolle in der Datenschutzkonferenz:
- Federführung Beschluss zu Microsoft 365 (gemeinsam mit DSK)
- Beschluss zu KI-Anwendungen
- Position zu Beschäftigtendatenschutz
11. Tool-Unterstützung
Legiscope hilft baden-württembergischen Unternehmen mit VVT, DSFA und Mitarbeiter-Compliance (besonders relevant nach Notebooksbilliger).
Fazit
LfDI BaWü hat mit Notebooksbilliger gezeigt, dass Mitarbeiter-Datenschutz auch in Deutschland zweistellige Millionen-Bußgelder bringt. Wer Beschäftigtendatenschutz vernachlässigt, wird hier zuerst auffallen.
FAQ
Wer ist der LfDI BaWü?
Tobias Keber, seit März 2024. Vorgänger Stefan Brink (2017-2023), davor Jörg Klingbeil.
Was war der Notebooksbilliger-Fall?
Videoüberwachung von Mitarbeitern ohne Rechtsgrundlage → €10,4 Mio. Bußgeld 2020. Verfahren läuft noch (BGH).
Welche Themen prüft LfDI BaWü besonders?
Beschäftigtendatenschutz, KI-Tools, Cloud, Tracking. Industrieland-spezifisch auch Produktionsumgebungen und Werkschutz.
Ist LfDI für öffentliche und private Stellen zuständig?
Ja, in Baden-Württemberg gibt es nur eine Aufsicht für beide Bereiche — anders als in Bayern (BayLDA + BayLfD).
Wie reiche ich eine Beschwerde ein?
Online-Formular auf baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder schriftlich. Anonyme Beschwerden grundsätzlich auch möglich.
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