DSGVO Artikel 6: Die 6 Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
DSGVO Artikel 6 nennt die sechs Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Einwilligung, Vertrag, rechtliche Verpflichtung, lebenswichtige Interessen, öffentliche Aufgabe, berechtigte Interessen.