Datenschutz

DSGVO für Immobilienmakler in Deutschland

DSGVO Immobilienmakler 2026: GwG-Identifizierung, Bonität, Mieterselbstauskunft, Schufa, Exposé-Daten — Datenschutzpflichten für Makler.

In einem Satz. Immobilienmakler verarbeiten umfangreiche Personendaten von Interessenten, Mietern und Käufern unter den Pflichten der DSGVO, der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung), des GwG (Geldwäschegesetz mit Identifizierungspflicht ab erstem Kontakt im Immobilienkauf) und der vom BGH 2021 klar gezogenen Grenzen für Mieterselbstauskünfte — mit den Aufsichtsbehörden der Länder als Bußgeldinstanzen.

Der Bereich ist besonders bußgeldträchtig: Übermäßige Mieterselbstauskünfte, fehlende Bonitätsanfrage-Rechtsgrundlagen und unzulässige Datenweitergabe an Vermieter sind häufige Verstöße. BayLDA und LDI NRW sind in diesem Bereich besonders aktiv. Siehe DSGVO Bußgelder.

Wichtige Punkte

  • Mieterselbstauskunft: BGH 2021 setzt klare Grenzen — nur erforderliche Daten.
  • GwG-Identifizierungspflicht bei Immobilien-Kaufgeschäften (§ 11 GwG).
  • Bonitätsabfrage (Schufa, Creditreform) nur mit Rechtsgrundlage.
  • Exposé-Veröffentlichung mit Personenbezug: BGH 2019 strenge Anforderungen.
  • DSB-Pflicht ab 20 Personen mit automatisierter Verarbeitung.

1. Rechtsgrundlagen

Verarbeitung Rechtsgrundlage
Maklervertrag Art. 6 Abs. 1 lit. b
Interessentenanfrage Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertragsanbahnung)
Bonitätsprüfung Mieter Art. 6 Abs. 1 lit. f + Vermieterinteresse
GwG-Identifizierung Art. 6 Abs. 1 lit. c
Marketing/Newsletter Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a)

2. Mieterselbstauskunft

BGH 2021 und ZIA-Verband haben klare Grenzen gezogen. Zulässig vor Vertragsschluss:

  • Name, Anschrift, Telefon, E-Mail
  • Anzahl Personen im Haushalt
  • Beruf (allgemein)
  • Einkommensbestätigung (Nettoeinkommen)

Unzulässig vor Vertragsschluss:

  • Detaillierte Bonitätsdaten
  • Schwangerschaft
  • Religion, Ethnie
  • Frühere Mietverhältnisse im Detail
  • Strafregister

Bei Vertragsabschluss erweiterter Datensatz möglich.

3. Bonitätsprüfung

Schufa-/Creditreform-Anfrage:

  • Vor Mietvertrag: nur mit Einwilligung des Interessenten
  • Schufa BonitätsCheck (vom Interessenten selbst eingeholt) ist gängiger Weg
  • Weitergabe an Vermieter: nur mit Einwilligung

Bei Kauf: Bonitätsprüfung über Bank — Makler ist nicht zuständig.

4. GwG-Identifizierung

§ 11 GwG verpflichtet zur Identifizierung von:

  • Käufern und Verkäufern (ab erstem Kontakt im Immobilienkauf)
  • Auch wirtschaftlich Berechtigte (Transparenzregister)
  • Aufbewahrung: 5 Jahre nach Geschäftsabschluss

Datenarten: Ausweiskopie, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.

5. Exposé-Datenschutz

Bei Vermarktung von Immobilien:

  • Eigentümerdaten nicht im öffentlichen Exposé
  • Fotos: keine Persönlichkeiten erkennbar
  • Adresse: oft nur “Lage” angeben, exakte Adresse erst bei seriösem Interesse
  • Innenaufnahmen: keine privaten Gegenstände erkennbar (BGH 2019 zu Inneneinrichtung)

6. Online-Portale (ImmobilienScout, Immowelt)

Datenweitergabe an Portale:

  • AVV nach Art. 28 DSGVO erforderlich
  • Information an Interessenten (Art. 13 DSGVO)
  • Datenstandort EU
  • ScamShield-Tools: nicht über erforderliches Maß hinaus

Siehe AVV-Muster.

7. CRM und Interessenten-Datenbank

Speicherung von Interessenten:

  • Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Interesse)
  • Löschung nach 12-24 Monaten ohne Aktivität (Empfehlung)
  • Bei Kontaktwunsch durch Interessenten: Einwilligung
  • Widerspruchsrecht (Art. 21) klar kommunizieren

8. Aufbewahrungsfristen

Dokument Frist Grundlage
Maklervertrag, Provisionsbelege 6 Jahre § 147 AO
GwG-Identifizierungsunterlagen 5 Jahre § 8 GwG
Interessenten-Daten (ohne Vertrag) max. 24 Monate DSGVO Verhältnismäßigkeit
Geschäftskorrespondenz 6 Jahre § 257 HGB

9. Datenpannen

Typische Vorfälle:

  • Verlust von Notebooks/USB-Sticks mit Interessentendaten
  • Falschadressierte Exposés
  • Phishing mit Übernahme Maklerkonten in Portalen
  • Übermäßige Datenerhebung als systematischer Verstoß

Meldepflicht 72h an LDA. Bei Übermäßiger Datenerhebung: Verwaltungsverfahren ohne konkrete Panne möglich.

10. Sanktionsbeispiele

Fall Sanktion Behörde
Immobilienmakler (Mieterselbstauskunft) €15.000 LfDI BaWü
Wohnungsgesellschaft (übermäßige Daten) €170.000 LDI NRW
Großmakler (Interessenten-DB ohne Löschung) €50.000 BayLDA
Deutsche Wohnen €14,5M BlnBDI

Der Deutsche-Wohnen-Fall (Speicherung über erforderlich hinaus) ist Lehrbuch-Beispiel.

11. Informationspflichten

Bei jedem Erstkontakt:

  • Datenschutzerklärung auf Website
  • Hinweis bei telefonischem Erstkontakt (kurz, mit Link)
  • Vollständige Information bei Maklervertrag

Siehe Datenschutzerklärung Muster.

12. Tool-Unterstützung

Legiscope bildet Maklerprozesse, GwG-Pflichten, AVV mit Portalen und Löschroutinen für Interessenten-DB ab — speziell für Immobilienbranche.

Fazit

Immobilienmakler bewegen sich in einem datenintensiven Geschäft, das von Aufsichtsbehörden zunehmend kritisch beobachtet wird. Wer die BGH-Grenzen für Mieterselbstauskünfte ignoriert oder Interessentendaten unbegrenzt hortet, ist erstes Ziel der nächsten Bußgeldwelle.

FAQ

Welche Daten darf ich im Mieterfragebogen abfragen?

Vor Vertragsabschluss nur erforderliche (Name, Kontakt, Personenzahl, Einkommen). Detaillierte Bonitätsdaten erst bei Vertragsabschluss.

Brauche ich Einwilligung für Schufa-Anfrage?

Ja, vor Vertragsabschluss. Üblich: Mieter bringt selbst Schufa-BonitätsCheck mit (kein Datenschutzproblem).

GwG-Pflicht: Wann beginnt sie?

Ab erstem Kontakt im Immobilien-Kaufgeschäft (§ 11 GwG), nicht erst bei Vertragsabschluss. Bei Vermietung keine GwG-Pflicht.

Wie lange darf ich Interessentendaten speichern?

Faustregel 12-24 Monate ohne Aktivität, danach Löschung oder Anonymisierung. Bei Einwilligung des Interessenten länger zulässig.

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Ab 20 Personen mit automatisierter Verarbeitung (DSB-Pflicht nach § 38 BDSG). Bei großen Vermarktungsdatenbanken ggf. früher.

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TD
Written by
Fondateur de Legiscope et expert RGPD

Docteur en droit de l'Université Panthéon-Assas (Paris II), 23 ans d'expérience en droit du numérique et conformité RGPD. Ancien conseiller de l'administration du Premier ministre sur la mise en œuvre du RGPD. Thiébaut est le fondateur de Legiscope, plateforme de conformité RGPD automatisée par l'IA.

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